Sie können durch Bildung nach Deutschland einwandern, wenn Sie eine Hochschulzulassung (ggf. Zulassung zum Studienkolleg oder für Berufsschule) in Deutschland bekommen und ein Studentenvisum erhalten. Nach dem erfolgreichen Abschluss können Sie einen Job finden und in Deutschland bleiben. Für diese Einwanderungsmethode sprechen vor allem die sehr günstige Hochschulbildung und die Nicht-Voraussetzung von Deutschkenntnissen, wenn das Ausbildungsprogramm auf Englisch ist. Ein Studentenvisum erhalten nicht nur diejenigen, die bereits matrikuliert sind, sondern auch diejenigen, die sich gerade an einer Universität beworben haben oder an voruniversitären Kursen in Deutschland teilnehmen. Wichtig ist zu zeigen, dass der zukünftige Student seinen Unterhalt und die Studiengebühren sichern kann. Wenn die Universität bereit ist, den Kandidaten aufzunehmen, und der Kandidat über ausreichende Finanzierungsnachweise verfügt, erhält er bei seiner Ankunft in Deutschland problemlos ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis.
Einwanderungsprozess durch Bildung
- Suche nach einer Bildungseinrichtung und Vorbereitung von Dokumenten;
- Hochschulzulassung in Deutschland (ggf. Zulassung zum Studienkolleg oder für Berufsschule);
- Ausländischer oder deutscher Schulabschluss mit Hochschulzugang (bei Promotion und Masterstudium: entsprechender anerkannter Hochschulabschluss)
- Sammeln von Dokumenten (Original + Übersetzung + 2 Kopien) und Beantragen eines Visums zum Zweck des Studiums beim Deutschen Konsulat;
- Prüfung des Antrags (individuell);
- Finanzierung sichern (Stipendium, Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung);
- Ggf. erforderliche Sprachprüfungsnachweise
- Einreise nach Deutschland und Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums (§ 16b AufenthG);
- Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für einen Absolventen für bis zu 18 Monate (arbeitssuchendes Visum) nach erfolgreichem Abschluss des Studiums.
Antragsunterlagen für ein Studenten- / Bildungsvisum
- Ein Paket allgemeiner Dokumente für Visa D;
- zusätzlich beim Visum zu Studienzwecken: Zulassungsbescheid der Hochschule (kann ersetzt werden durch eine Bescheinigung der Hochschule, dass gute Chancen auf eine Zulassung bestehen) oder
- zusätzlich beim Visum zur Studienbewerbung: eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung oder
- Einladung eines wissenschaftlichen Fachgebietsleiters / Forschungsinstituts, Beschreibung des Projekts, Zulassung zur Promotion;
- Bestätigung der Kontakte zu deutschen Universitäten, falls vorhanden;
- Finanzierungsnachweis für mindestens 10.332 € / Jahr;
- Nachweis deiner bisherigen Studienleistungen;
- Immatrikulationsbescheinigung, wenn der Kandidat noch studiert;
- Arbeitsnachweis, wenn der Kurs unterbrochen wurde;
- Motivationsschreiben in Deutsch oder Englisch;
- Nachweis über eventuell vorhandene Deutschkenntnisse oder einen geplanten Sprachkurs in Deutschland oder Englischkenntnisse bei einem Studiengang auf Englisch (ab B1);
- Tabellarischer Lebenslauf ohne Zeitlücken und mit vollständigen Kontaktinformationen;
- Gegebenenfalls Empfehlungsschreiben;
- Nachweis einer Krankenversicherung.
Zusätzliche Dokumente für minderjährige Schüler
- notariell beglaubigte Einwilligung der Eltern für unbegleitete Auslandsreisen und für einen längeren Aufenthalt des Kindes in Deutschland;
- notariell beglaubigte Bestätigung der Anwesenheit des Vormunds in Deutschland mit Kopien seines Personalausweises;
- die Geburtsurkunde des Kindes;
- Der Antrag auf ein D-Visum muss von den Eltern unterschrieben werden.