Sowohl die Unternehmen als auch die Bundesagentur für Arbeit beobachten seit langem den Fachkräftemangel in Deutschland. So hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, dem gezielt entgegenzusteuern. Einer der ersten Lösungsansätze war die Positivliste, die die sogenannten Mangelberufe des Arbeitsmarkts in Deutschland benannte. Auf dieser Grundlage sollten gezielt Fachkräfte aus dem Ausland angeworben werden. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde die Positivliste schließlich abgeschafft und der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt wurde für ausländische Arbeitssuchende weiter vereinfacht. Deutschland braucht ausländische Fachkräfte – Deutschland braucht SIE!
Mangelberuf
Fachkräftemangel in Deutschland besteht insbesondere in den Mangelberufen im Bereich der Naturwissenschaft, der Mathematik, der Ingenieurswissenschaft, der Medizin und der IT-Branche sowie in den Bereichen: Bauwesen, Pflege, Handwerk und Dienstleistungen, Transportwesen usw. In aktuellen Zeiten der Corona-Pandemie werden verstärkt Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich gesucht.
Doch wie kommt es zu diesen Mangelberufen bzw. zu dieser Engpasssituation? Zum Engpass in einem Beruf kommt es dann, wenn eine offene Stelle schwer zu besetzen ist. D.h. wird eine offene Stelle nicht oder nach dem gewünschten Besetzungstermin besetzt, wird dieser Beruf in die Statistik der Mangelberufe aufgenommen. So kommt es zum Engpass, weil Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage nicht oder verzögert zusammenfinden, d.h. wenn in Berufen deutlich zu wenig Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Diese Situation liegt in Deutschland vor, weil die Arbeitslosigkeit in Deutschland niedrig ist und in vielen Regionen Vollbeschäftigung herrscht.
Positiv für ausländische Fachkräfte
Über die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland sieht den Fachkräftemangel als Risiko. Ohne gezielte Zuwanderung aus dem Ausland gäbe es im Jahre 2060 Schätzungen nach ca. 30% weniger Erwerbstätige als heute.
Als Reaktion auf diese Entwicklung trat im März 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft und die Definition für Fachkraft wurde erweitert. Nun sind neben Hochschulabsolventen auch Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung Fachkräfte ohne Beschränkung. D.h. dass sowohl den Hochschulabsolventen als auch den Beschäftigten mit einer qualifizierten Berufsausbildung der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gewährt wird. Zudem wird das sechsmonatige Visum zur Arbeitsplatzsuche erweitert und nicht nur Fachkräften mit einem Hochschulabschluss gewährt. Hinzu kommt der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und bei Vorliegen eines Arbeitsvertrags. Folglich hat der Gesetzgeber das Visumverfahren und die Anerkennung ausländischer Qualifikationen vereinfacht. Nach der neuen Regelung können neben den Studieninteressierten auch Ausbildungsinteressierte einreisen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen. Und auch die Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland werden ausgebaut.
Die aktuellen Mangelberufe (Ausschnitt):
- Ingenieure Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt-, Schiffbautechnik (Experten),
- Fachkräfte Mechatronik und Automatisierungstechnik,
- Fachkräfte Energietechnik,
- Spezialisten Hochbau,
- Spezialisten Tiefbau,
- Spezialisten Aus-,Trockenbau, Isolierung, Zimmerei, Glaserei, Rollladen,
- Fachkraft Klempnerei, Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik,
- Experten IT-Systemanalyse, Anwender,IT-Vertrieb,
- Experten Softwareentwicklung, Programmierung,
- Fachkräfte Überwachung, Wartung Verkehrsinfrastruktur,
- Fachkräfte Fahrzeugführung im Eisenbahnverkehr,
- Fachkräfte Arzt- und Praxishilfe,
- Fachkräfte Gesundheits-, Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe,
- Humanmediziner und Zahnmediziner (Experten),
- Spezialisten – Nicht ärztliche Therapie und Heilkunde,
- Experten Pharmazie,
- Fachkräfte Altenpflege,
- Spezialisten Körperpflege,
- Fachkräfte Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik,
- Spezialisten Fahr-, Sportunterricht außerschulische Bildung.